Da ruft ein Unternehmer an und fragt, ob ich ihm ein Hinweisblatt für seine Arbeiter erstellen kann. Daraus soll hervorgehen, welche Ansprüche sie auf Wohngeld und Hartz 4 haben. Wie edel und fürsorglich, könnte man denken und sich fragen, ob man so einem Unternehmer überhaupt Geld für seine Wohltaten abnehmen kann. Der Anwalt ist aber ein chronischer Zweifler und fragt: “Sie wollen also Ihren Arbeitern so einen Zettel in die Hand drücken, wenn die zu Ihnen kommen und sagen, dass man von dem was Sie zahlen nicht leben kann?”