Das totalbeschadete Auto wurde an einen Händler verkauft. Der veräusserte weiter ins Land der WM. So weit, so üblich. Nach Erwerb eines Ersatzwagens prüfte Die R+V den Anspruch auf die geltend gemachte Nutzungsausfallentschädigung und stellte hierbei unglaubliches fest: (weiterlesen…)