Mit ‘Nachbesichtigung’ getaggte Artikel

Die Axa und das “Recht auf Nachbesichtigung”

Schmenger am Dienstag, 11. Mai 2010

“Bitte überlassen Sie uns das komplette Gutachten mit Bildern und teilen Sie uns mit, wann und wo das beschädigte Fahrzeug nachbesichtigt werden kann.” So wünscht es die Axa im ersten Schreiben an den beauftragten RA. Ersteres gerne, zweiteres eher nicht. Ich bin ein grundsätzlicher Nachbesichtigungsfeind.  (weiterlesen…)