Mit ‘Hartz’ getaggte Artikel

Politischer Aschermittwoch

RA Welter am Mittwoch, 17. Februar 2010

Herr Westerwelle bezieht seit 1996 Bezüge als Abgeordneter des deutschen Bundestages, steuerfinanziert. Arbeitslosengeld 2 wird auch steuerfinanziert. Dies beziehen viele langjährige Steuerzahler, die mit 50 Ihren Job verloren und ihr Erspartes aufgebraucht haben. Die finden keinen neuen Job, weil Herr Westerwelle dafür sorgt, dass es keinen flächendeckenden Mindestlohn, dafür aber Minijobber und Subunternehmer, die nur Dumpinglöhne zahlen, gibt.

Vielleicht sollte Herr Westerwelle mal als Anwalt ein paar Fälle aus dem SGB II bearbeiten, bevor er darüber redet.

Ausgehungert – Teil 2

RA Welter am Dienstag, 09. Februar 2010

Es sprach eine sechsköpfige Familie bei mir vor, die auch Leistungen nach dem (verfassungswidrigen) SGB II erhalten sollte. Seit Dezember ist dies nicht mehr der Fall. Vorher waren die Leistungen des Vaters seit Oktober abgesenkt worden. Daraufhin fragte man sich, wie die Familie wohl von so wenig Geld leben kann. Man hat sich also verdächtig gemacht, indem man einfach nicht verhungert ist. Also hat das Hartzamt ab Dezember gar nichts mehr ausgezahlt. Es geht ja auch ohne Geld.

Ausgehungert!

RA Welter am Freitag, 22. Januar 2010

Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) soll einen gegenwärtigen Sozialhilfebedarf decken. Soweit der Grundsatz.

Hier die Praxis:

Ein Kleinunternehmer mit Frau und zwei Kindern erhält ergänzende Leistungen, da sein Unternehmen nicht genug abwirft um die Familie zu ernähren. Man hat ihm mit Bescheid Leistungen für ein halbes Jahr bewilligt aber nicht ausgezahlt. Bewilligungszeitraum war das erste Halbjahr 2008. Im März 2009 suchte man einen Anwalt auf und es wurde sofort eine Leistungsklage auf Zahlung der bewilligten Leistungen erhoben.

Am 12.1.2010 schreibt die ARGE an das Sozialgericht:

“… Die Rücksprache mit der zuständigen Leistungsabteilung ist inzwischen erfolgt. … Die Zahlung dürfte in den nächsten Tagen auf dem Konto des Klägers eingehen. Die Klage dürfte sich erledigt haben. …”

Der war ja mal schnell erledigt, der Rechtsstreit, nicht der Kläger. Der Kläger und seine Familie sind nämlich gar nicht verhungert.