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Härtefallregelung

RA Welter am Montag, 01. März 2010

Das Bundesverfassungsgericht hat am 09.02.2010 für Empfänger von SGB 2 (Hartz IV) die Möglichkeit gefordert, bei dauernden individuellen Sonderbedarfen zusätzliche Leistungen zu erhalten. Die Bundesregierung reagiert prompt und presst das Individualitätsprinzip in eine Härtefallliste. Da steht drin, was ein von der Norm abweichender Sonderfall ist und was nicht. Besonders individuell ist das nicht. Da kann man die schnellen Änderungen des SGB II auch gleich unter Umgehung des zuständigen Ausschusses an das am 05.03.2010 zu verabschiedende SozVersStabG heranhängen, in dem es u.a. um ein Sonderprogramm für Milchviehhalter geht.

Nachtrag (5.3.10): Das hat dann doch nicht geklappt und der Sozialausschuss wurde überraschend angerufen. Die Härtefallregelung gilt trotzdem, ohne Liste, aber seit dem 09.02.2010 durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil.

“Kinder sind keine kleinen Erwachsenen.”

RA Welter am Mittwoch, 10. Februar 2010

Diese Erkenntnis findet sich wörtlich in Randnummer 191 des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09) zum SGB II (=Hartz IV). Das leuchtet ein. Drei Regierungskoalitionen haben dies leider nicht gemerkt und brauchen eine entsprechende Belehrung vom Bundesverfassungsgericht. Das leuchtet nicht ein.

Noch ein Zitat: “… der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen.” (Randnummer 135)