Das Bundesverfassungsgericht hat am 09.02.2010 für Empfänger von SGB 2 (Hartz IV) die Möglichkeit gefordert, bei dauernden individuellen Sonderbedarfen zusätzliche Leistungen zu erhalten. Die Bundesregierung reagiert prompt und presst das Individualitätsprinzip in eine Härtefallliste. Da steht drin, was ein von der Norm abweichender Sonderfall ist und was nicht. Besonders individuell ist das nicht. Da kann man die schnellen Änderungen des SGB II auch gleich unter Umgehung des zuständigen Ausschusses an das am 05.03.2010 zu verabschiedende SozVersStabG heranhängen, in dem es u.a. um ein Sonderprogramm für Milchviehhalter geht.
Nachtrag (5.3.10): Das hat dann doch nicht geklappt und der Sozialausschuss wurde überraschend angerufen. Die Härtefallregelung gilt trotzdem, ohne Liste, aber seit dem 09.02.2010 durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil.