Diese Erkenntnis findet sich wörtlich in Randnummer 191 des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09) zum SGB II (=Hartz IV). Das leuchtet ein. Drei Regierungskoalitionen haben dies leider nicht gemerkt und brauchen eine entsprechende Belehrung vom Bundesverfassungsgericht. Das leuchtet nicht ein.
Noch ein Zitat: “… der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen.” (Randnummer 135)