Das musste sich ein Bürger im Amtsgericht Mainz anhören, als er wegen eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe bei einer Rechtspflegerin vorsprach. Der Bürger hat ernste Probleme mit dem Sozialleistungsträger und benötigte in der Vergangenheit mehrfach anwaltliche Hilfe. Der Anwalt kann hier helfen den sozialen Frieden zu wahren (oder herzustellen), wenn soziale Rechte vorenthalten werden. Das kostet den Anwalt noch mehr Geld als den Staat. Für Beratungshilfe bekommt er nämlich 70 EUR von der Justizkasse. Ohne Beratungshilfe stehen ihm aber 240 EUR für eine durchschnittliche Sache, die weder schwierig noch umfangreich ist, zu. Die kann sich aber mancher Betroffene nicht leisten und bittet dann um Beratungshilfe.
Mit ‘Beratungshilfe’ getaggte Artikel
Sie kosten den Staat einen Haufen Geld!
RA Welter am Sonntag, 11. April 2010Pilotprojekt anwaltliche Beratungsstellen
Schmenger am Donnerstag, 25. März 2010Das Land Rheinland Pfalz wird als Pilotprojekt sogenannte “anwaltliche Beratungsstellen” einrichten. Rechtssuchende Bedürftige sollen nicht länger durch eine evtl. bestehende Schwellenangst von der Beratung durch einen Rechtsanwalt abgehalten werden. In Abstimmung mit den Kammern und örtlichen Anwaltvereinen wird daher ab Juli 2010 eine solche Beratungsstelle im Haus des Jugendrechts in Mainz eingerichtet. (weiterlesen…)