Das totalbeschadete Auto wurde an einen Händler verkauft. Der veräusserte weiter ins Land der WM. So weit, so üblich. Nach Erwerb eines Ersatzwagens prüfte Die R+V den Anspruch auf die geltend gemachte Nutzungsausfallentschädigung und stellte hierbei unglaubliches fest: Im Gutachten war ein Kilometerstand von 210 TKm angegeben – auf dem Ankaufschein des Händlers jedoch nur 209.500, also 500 Km weniger! Da bittet sie mal um Stellungnahme, die R+V.
Weshalb eigentlich? Hat der Mandant etwa den Tachostand um 500 Km zurückgedreht? Das liegt nahe und macht Sinn bei einem Gesamtstand von 210 TKm. Mit einer Entschädigung für entgangene Nutzungen hätte das aber eher weniger zu tun. Vielleicht glaubt man auch, der Geschädigte habe das Fahrzeug seit der Begutachtung weitergenutzt, ist dabei aber trickreich rückwärts gefahren?
Es bleibt rätselhaft. Mal sehen, was die Detektive der R+V dazu sagen.
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