Das totalbeschadete Auto wurde an einen Händler verkauft. Der veräusserte weiter ins Land der WM. So weit, so üblich. Nach Erwerb eines Ersatzwagens prüfte Die R+V den Anspruch auf die geltend gemachte Nutzungsausfallentschädigung und stellte hierbei unglaubliches fest: Weiterlesen »
R+V will’s wissen
26. Juni 2010Beratung für Minderbemittelte
25. Juni 2010Bald geht es also los, das Pilotprojekt. Am Mittwoch, 7.7.2010 startet die anwaltliche Beratungsstelle im Haus des Jugendrechts in Mainz, Ertalstr. 2. Bedürftige erhalten dort zwischen 14:00 und 16:00 Uhr kostenlosen Rechtsrat. Allerdings beschränkt sich die Beratung auf eine Auskunft.
Das Ministerium stellt hierfür einen Raum und ein Laptop zur Verfügung. Wofür der Laptop notwendig wird, bleibt spannend. Weiterlesen »
RP Kassel: Akteneinsicht “jetzt” elektronisch
24. Juni 2010Die Elektrifizierung schreitet in riesigen Schritten voran. Das elektronische Gerichtspostfach EGVP kennen wir mittlerweile aus dem Mahnbescheidsverfahren. Das RP Kassel, Zentrale Bußgeldstelle, spielt nun auch mit und ermöglicht eine elektronische Akteneinsicht, papierlos. Auf Knopfdruck verspricht man für nur 5 EUR den Versand einer PDF-Akte (die auch nicht zurückgeschickt werden muss). Weiterlesen »
ARGE ist nicht Stasi
17. Juni 2010In einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren trägt die ARGE vor, dass die Antragstellerin Beweise vereitelt hat, weil sie ihre intimen Mitteilungen an ihre Mitbewohner bei “wer-kennt-wen.de” gelöscht hat. Die Stasi hätte das Löschen verbieten können oder rechtzeitig Beweise gesichert.
Außerdem habe die Antragstellerin so wenig Geld vom Konto abgehoben, dass sie davon nicht leben kann. Es waren in einem Monat 380 Euro, also mehr als die Regelleistung. Davon kann man wirklich nicht leben …
Philosophie am Abend
15. Juni 2010Anlässlich eines aktuellen Arbeitsrechtsfalles stellt sich mir folgende Frage:
Wenn ein Krematorium einem Mitarbeiter fristlos kündigt…
…ist der dann gefeuert?
Die Axa und das “Recht auf Nachbesichtigung”
11. Mai 2010“Bitte überlassen Sie uns das komplette Gutachten mit Bildern und teilen Sie uns mit, wann und wo das beschädigte Fahrzeug nachbesichtigt werden kann.” So wünscht es die Axa im ersten Schreiben an den beauftragten RA. Ersteres gerne, zweiteres eher nicht. Ich bin ein grundsätzlicher Nachbesichtigungsfeind. Weiterlesen »
Allianz will nun doch!
05. Mai 2010Respekt. Zunächst wollte man den Anwalt nicht bezahlen, ohne zuvor eine Vollmacht gesehen zu haben. Die Sachbearbeiterin hat wohl noch einmal darüber geschlafen und zahlte nunmehr kurz nach Fertigstellung des schmähenden Blogeintrages aus.
Natürlich war der Anwalt am Vorabend schon unnötig tätig, telefonierte die Mandantin an, stellte die Vollmacht in die WebAkte u.s.w.
Aber für ´ne 1,8 beschwere ich mich nicht weiter und sage einfach: Danke.
p.s.: Die gekürzten 12 EUR Nutzungsausfallentschädigung, weil das Kfz schon 5 Jahre und 4 Monate alt war, habt Ihr Euch dann aber nicht verkneifen können, ne?
Allianz kann schnell und schlank Unfälle regulieren – will aber nicht.
05. Mai 2010So geht also eine schnelle und wenig personalintensive Unfallabwicklung. Nach Übersendung der Reparaturrechnung bei zuvor bereits geklärter Haftung geschah eine Woche lang nichts. Es folgte der freundliche Anruf des Anwalts in der Schadengruppe. Erfreulich: Die Sachbearbeiterin wies noch während des Telefonats die Werkstatt- und Mietwagenkosten an. Dann entdeckte sie: “Sie müssen uns ja noch die Vollmacht schicken”. Weiterlesen »
Tschechischer Führerschein – Freispruch
15. April 2010Yogi (Name geändert) hatte einen kleinen Unfall. Nichts schwerwiegendes. Ein kleiner Parkplatzrempler, wohl aber mit ungeklärtem Verschulden. Die herbeigeeilte Polizei stieß bei der Routinekontrolle auf Yogis tschechische Fahrerlaubnis. Auf Nachfrage teilte Yogi mit, dass er einstmals einen deutschen Führerschein hatte, bis dieser ihm im Jahr 2000 aufgrund eines Urteils entzogen wurde. Die Sperrfrist dauerte bis 2002. Stutzig machte nur das Ausstellungsdatum in 2009, da als Erteilungsdatum 2004 eingetragen war. Geweckt vom Jagdinstinkt notierte sich der Beamte die Daten, fand heraus, dass Yogi seit 2000 ununterbrochen an einer deutschen Wohnadresse gemeldet war und machte sich rechtskundig. Ein Spezialist der Führerscheinstelle hatte eine Erklärung parat. Aus dem Ermittlungsbericht:
“Er (der Spezialist) teilte mit, dass es bei früher ausgestellten tschechischen Führerscheinen der Fall war, dass ein deutscher Wohnsitz im Führerschein eingetragen wurde. Als sich herausstellte, dass Herr Yogi diesbezüglich Probleme bzgl. einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis bekommen könnte, bemühte er sich um einen neuen tschechischen Führerschein, in dem kein Wohnsitz vermerkt war.”
Alle Achtung. Die Führerscheinstelle kannte nicht nur den Inhalt sämtlicher früher ausgestellter tschechischer Führerscheine. Man wusste auch gleich noch, weshalb Yogi in 2009 einen neuen bekam.
Zugute halten muss man folgendes. Nach wie vor gilt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Fahrerlaubnissen innerhalb der EU. Nur wenn sich aus dem Führerschein selbst oder aus amtlichen Äußerungen des Ausstellerstaates ergibt, dass der Fahrerlaubnisinhaber dort keinen Wohnsitz hatte, kann von einem Missbrauch, damit von einer Ungültigkeit ausgegangen werden.
In Yogis Führerschein stand aber nun einmal ein tschechischer Wohnort. Eine Nachfrage in Tschechien ergab überraschenderweise, dass “der Obengenannte im Führerschein in der Spalte Nr. 8 aufgeführt hat: [tschechischer Wohnort]“.
Na dann ist ja alles klar, dachte der Staatsanwalt und stellte das Verfahren ein klagte an.
In die Hauptverhandlung schickte man natürlich eine Referendarin (zu erkennen am Post-it-Schönfelder), die immerhin nach einer kurzen (Telefon?)-Unterbrechung einen Freispruch forderte. Die Verteidigung sah dies ähnlich. Das Gericht auch. Schon war der Rechtsfrieden wieder hergestellt.
Sie kosten den Staat einen Haufen Geld!
11. April 2010Das musste sich ein Bürger im Amtsgericht Mainz anhören, als er wegen eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe bei einer Rechtspflegerin vorsprach. Der Bürger hat ernste Probleme mit dem Sozialleistungsträger und benötigte in der Vergangenheit mehrfach anwaltliche Hilfe. Der Anwalt kann hier helfen den sozialen Frieden zu wahren (oder herzustellen), wenn soziale Rechte vorenthalten werden. Das kostet den Anwalt noch mehr Geld als den Staat. Für Beratungshilfe bekommt er nämlich 70 EUR von der Justizkasse. Ohne Beratungshilfe stehen ihm aber 240 EUR für eine durchschnittliche Sache, die weder schwierig noch umfangreich ist, zu. Die kann sich aber mancher Betroffene nicht leisten und bittet dann um Beratungshilfe.