Der Oberbürgermeister der Stadt Mainz reist gerne. Mit Freunden, mit der Ehefrau, so wie jeder andere auch. Manchmal lässt sich auch eine Dienstreise nicht vermeiden. So ging es einst nach Italien. Dort wollte er mit späteren (gesondert verfolgten) Leidensgenossen die Firma RWE in angenehmer Atmosphäre überzeugen, die restlichen Anteile der Überlandwerke Groß-Gerau an die Stadtwerke Mainz zu verkaufen. Dies gelang auch, vielleicht unter Mithilfe seiner Ehefrau, die den Trip und geschäftliche Ausflüge gemeinsam mit weiteren WAGS der anderen Reisenden nach Capri und Pompeji mitmachte. Böse anonyme Anzeigenerstatter und die knallharte Staatsanwaltschaft sahen aber den Straftatbestand der Untreue gegeben. Es kam zum Strafbefehl, den der OB, ehemaliger Strafrichter am LG Mainz, gegen den ausdrücklichen Rat seines Verteidigers akzeptierte, obwohl er – natürlich – unschuldig sei.
Zahlen muss der OB 9600 EUR, bestehend aus 80 Tagessätzen zu je 120 EUR.
Verwundert beginnt der Jurist zu rechnen. Gelehrt wurde einst, dass sich die Höhe des Tagessatzes an einem 30stel des Monatseinkommens orientiert. Der OB der Stadt Mainz erhält demnach monatlich ganze 3600 EUR? Das fand auch die Presse merkwürdig und befragte den leitenden Oberstaatsanwalt. Der klärte auf: Grundsätzlich sei es richtig, dass sich der Tagessatz am Einkommen orientiere. Hier sei der wesentliche Grund aber der Vergleich zu den Strafbefehlen der Mitreisenden gewesen. Die mussten noch 150 EUR zahlen. Da sei der Tagessatz des OB, der als Beamter ein wesentlich geringeres Gehalt habe, aus dem Gebot der Fairness heraus geringer anzusetzen.
Das ist interessant. Denn entweder wurde bei den Mitverfolgten hinsichtlich des Einkommens gelogen (wir haben so wenig), dass sich die Balken biegen, wobei sich StA und Gericht haben prüfungslos belügen lassen oder es wurde seitens des OB über deren hohes Einkommen (die haben viel mehr) in Bezug zu ihm selbst nicht die Wahrheit gesagt.
Meine Mandanten haben wiederum meist ein wesentlich geringeres Gehalt als der OB. Mal sehen, wie weit das Gebot der Fairness noch riecht reicht.
Ist ja ein lacher. 80 tagessätze schmerzen jemanden weniger als 120 tagessätze, auch wenn die 80 absolut gesehen, mehr geld sind.
ist das nicht gerade Sinn der sache, dass es einkommensabhängig bestraft wird und nicht mit absoluten Geldbeträgen !?
Armes Deutschland….