Die lieben Kollegen

Voller Stolz muss der liebe Kollege seinem Mandanten den Titel präsentiert haben. Nachdem der Schuldner, ein zugegeben etwas nachlässiger Besorger eigener Angelegenheiten, nicht zahlte, zeigte der Kollege seinem Mandanten, was er so alles an Zwangsvollstreckung kann. Der Schuldner war zwar offensichtlich solvent, spaßig schien es jedoch, neben dem “normalen” Pfändungsauftrag einen PfüB zu bewirken und diesen an drei Drittschuldner zuzustellen. Im Klartext: Alle Konten wurden dicht gemacht und der Gerichtsvollzieher kam vorbei.

Ob das nötig war, mag man diskutieren. Grenzwertig wurde es später. Alle Pfändungen waren nämlich erfolgreich, so dass die Hauptforderung samt Zinsen und Kosten vierfach zum Gläubiger, bzw. dessen Anwalt (dem lieben Kollegen), floss. In der dortigen Kanzlei schaffte man es auch, zwei der Überzahlungen schnell zurück zu erstatten. Den dritten Batzen jedoch nur teilweise, schließlich waren durch die Pfändung(en) weitere Gebühren und Kosten entstanden.

Der ehemalige Schuldner fragte sich und den gegnerischen Anwalt 2 Monate später, weshalb nicht alles zurückgezahlt wurde und wie sich die einzelnen weiteren Kosten zusammensetzen würden. Statt eine Abrechnung über die vereinnahmten Gelder vorzulegen, verwies der liebe Kollege an den anderen (auch lieben) Kollegen mit der Bemerkung, man dürfe nicht mit der Partei direkt korrespondieren.

Dessen telefonische und schriftliche Bitten nach dem Forderungskonto verhallten einige male ohne Reaktion. Schließlich wurde man patzig: “Eine Forderungszusammenstellung können wir nicht übersenden und es ist nicht unsere Aufgabe, für Ihre Mandantschaft Forderungsbuchführung zu betreiben”.

So ist das also. Wer fremde Gelder vereinnahmt und diese nur teilweise zurückzahlt, muss nicht bekannt geben weshalb dies geschah. Nach einem weiteren Schriftsatz sah man das offensichtlich ein und übermittelte das Forderungskonto. Überraschend ergab sich eine Überzahlung von ca. 300 EUR, die man schnell auskehrte. Ein Wort der Entschuldigung fehlt ebenso wie die Einsicht, einen Fehler gemacht zu haben. “Aufgrund der Vierfachzahlung Ihrer Mandantin mussten die Dinge neu berechnet werden.”

Wieder was gelernt. Die Mandantin war schuld, hätte ja nicht vierfach zahlen müssen. Die letzte Bewegung im Forderungskonto datiert übrigens ca. 2 Monate vor der ersten Nachfrage der Schuldnerin.

Liebe Kollegen aus der angrenzenden Kreisstadt, es ist ja nicht so schlimm, wenn man eine schlampige Büroführung hat und das Forderungskonto erst Monate später nachgebucht wird. Das können wir auch. Dies aber noch mit einer Prise Arroganz und Frechheit zu würzen, hat schon was. Das müssen wir noch lernen.

5 Antworten zu “Die lieben Kollegen”

  1. Jocl sagt:

    Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Rechtsanwalt wegen Untreue verurteilt wird. Hier hat der Gegner ja noch die Kurve gekratzt.

  2. thesp sagt:

    @Jocl: Woher kommt denn hier eine Vermögensbetreuungspflicht?

  3. Hoallalala sagt:

    Ja hätte der liebe Kollege nur bei einem Drittschuldner pfänden und abwarten sollen, was dort herauskommt und dem Schuldner damit die Möglichkeit geben sollen, die Zwangsvollstreckung bei weiteren Drittschuldnern ins Leere laufen zu lassen?

    fragt sich hasibärli

  4. Schmenger sagt:

    Grundsätzlich richtig. Aber wie schon gesagt, es handelte sich um einen ersichtlich solventen Schuldner, der aus reiner Nachlässigkeit nicht zahlte. Lassen wir die Anzahl der Pfändungen, bzw Drittschuldner als eine Frage des schlechten Geschmackes oder guter anwaltlicher Tätigkeit gelten. Kein Problem. 6 Monate das Geld des Gegner zu behalten, sich weigern den Einbehalt darzulegen und dann auch noch frech werden – das war der Grund für diesen Beitrag. Da ich kein Kammeranschwärzer bin, musste die Luft hier raus.

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  5. Anno sagt:

    Ist es da nicht möglich noch Forderungen wegen Zinsen geltend zu machen?
    300€ auf 6 Monate ist zwar nicht die Welt, aber ein paar Euro könnte man sich da doch wohl noch zusätzlich wiederholen, zumindest aus meiner Laien Sicht.

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