Die Axa und das “Recht auf Nachbesichtigung”

“Bitte überlassen Sie uns das komplette Gutachten mit Bildern und teilen Sie uns mit, wann und wo das beschädigte Fahrzeug nachbesichtigt werden kann.” So wünscht es die Axa im ersten Schreiben an den beauftragten RA. Ersteres gerne, zweiteres eher nicht. Ich bin ein grundsätzlicher Nachbesichtigungsfeind. Um Kommentaren vorwegzugreifen. Nein. Weder ich, noch der von mir vertretene Mandant haben etwas zu verbergen. Es gibt schlicht keinen Grund für eine Nachbesichtigung durch den Versicherer. Erstens dauert die Regulierung länger. Zweitens könnte der beauftragte Sachverständige seine Kostennote gegenüber dem Versicherer dadurch rechtfertigen wollen, indem er zweifelhafte Abzüge vornimmt, so dass am Ende um “Peanuts” gestritten werden müsste. Der Schaden wurde außerdem bereits durch einen Sachverständigen besichtigt. Solange das vorgelegte Gutachten nicht offensichtlich falsch ist, gibt es keine Nachbesichtigung.

Dies mitgeteilt wurde nun beklagt, bei einer Prüfung seien aufgrund einer ungenauen fotografischen Darstellung nicht nachvollziehbare Schadenspositionen festgestellt worden. Welche das waren, wollte man jedoch nicht sagen, sondern lieber…genau: Besichtigen. Da kann ich leider nur eine beliebte Amtsrichter-Floskel bemühen:”das reicht mir nicht”.

Die letzte Zahlungsaufforderung, die unter Mitsendung der Klageschrift erfolgte, verhallte ungehört. Also Klage eingereicht. Fünf Tage später kommt ein Abrechnungsschreiben. Keine Rede mehr von nicht nachvollziehbaren Positionen. Vielmehr erfolgte die übliche “Car-Expert-Kürzung” von Stundenverrechnungssätzen und Ersatzteilpreisaufschlägen. Alles natürlich ohne die dringend notwendige Nachbesichtigung. Na dann eben so. Eine schöne Kostenblase zu Lasten der Versichertengemeinschaft. Mal sehen, wie es weitergeht. Die Kristallkugel meint, ich solle die Klage zurücknehmen, wenn ohne Anerkennung einer Rechtspflicht der Rest gezahlt wird.

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2 Antworten zu “Die Axa und das “Recht auf Nachbesichtigung””

  1. RA JM sagt:

    … und nicht zu vergessen, die Einigungsgebühr. ;-)

  2. Schmenger sagt:

    So ischt ehs.

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