Archiv für die Kategorie ‘Sozial?’

Sozialabzocke geht auch anders!

RA Welter am Samstag, 24. Juli 2010

Da ruft ein Unternehmer an und fragt, ob ich ihm ein Hinweisblatt für seine Arbeiter erstellen kann. Daraus soll hervorgehen, welche Ansprüche sie auf Wohngeld und Hartz 4 haben. Wie edel und fürsorglich, könnte man denken und sich fragen, ob man so einem Unternehmer überhaupt Geld für seine Wohltaten abnehmen kann. Der Anwalt ist aber ein chronischer Zweifler und fragt: “Sie wollen also Ihren Arbeitern so einen Zettel in die Hand drücken, wenn die zu Ihnen kommen und sagen, dass man von dem was Sie zahlen nicht leben kann?”

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ARGE ist nicht Stasi

RA Welter am Donnerstag, 17. Juni 2010

In einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren trägt die ARGE vor, dass die Antragstellerin Beweise vereitelt hat, weil sie ihre intimen Mitteilungen an ihre Mitbewohner bei “wer-kennt-wen.de” gelöscht hat. Die Stasi hätte das Löschen verbieten können oder rechtzeitig Beweise gesichert.

Außerdem habe die Antragstellerin so wenig Geld vom Konto abgehoben, dass sie davon nicht leben kann. Es waren in einem Monat 380 Euro, also mehr als die Regelleistung. Davon kann man wirklich nicht leben …

Sie kosten den Staat einen Haufen Geld!

RA Welter am Sonntag, 11. April 2010

Das musste sich ein Bürger im Amtsgericht Mainz anhören, als er wegen eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe bei einer Rechtspflegerin vorsprach. Der Bürger hat ernste Probleme mit dem Sozialleistungsträger und benötigte in der Vergangenheit mehrfach anwaltliche Hilfe. Der Anwalt kann hier helfen den sozialen Frieden zu wahren (oder herzustellen), wenn soziale Rechte vorenthalten werden. Das kostet den Anwalt noch mehr Geld als den Staat. Für Beratungshilfe bekommt er nämlich 70 EUR von der Justizkasse. Ohne Beratungshilfe stehen ihm aber 240 EUR für eine durchschnittliche Sache, die weder schwierig noch umfangreich ist, zu. Die kann sich aber mancher Betroffene nicht leisten und bittet dann um Beratungshilfe.

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Härtefallregelung

RA Welter am Montag, 01. März 2010

Das Bundesverfassungsgericht hat am 09.02.2010 für Empfänger von SGB 2 (Hartz IV) die Möglichkeit gefordert, bei dauernden individuellen Sonderbedarfen zusätzliche Leistungen zu erhalten. Die Bundesregierung reagiert prompt und presst das Individualitätsprinzip in eine Härtefallliste. Da steht drin, was ein von der Norm abweichender Sonderfall ist und was nicht. Besonders individuell ist das nicht. Da kann man die schnellen Änderungen des SGB II auch gleich unter Umgehung des zuständigen Ausschusses an das am 05.03.2010 zu verabschiedende SozVersStabG heranhängen, in dem es u.a. um ein Sonderprogramm für Milchviehhalter geht.

Nachtrag (5.3.10): Das hat dann doch nicht geklappt und der Sozialausschuss wurde überraschend angerufen. Die Härtefallregelung gilt trotzdem, ohne Liste, aber seit dem 09.02.2010 durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil.

Politischer Aschermittwoch

RA Welter am Mittwoch, 17. Februar 2010

Herr Westerwelle bezieht seit 1996 Bezüge als Abgeordneter des deutschen Bundestages, steuerfinanziert. Arbeitslosengeld 2 wird auch steuerfinanziert. Dies beziehen viele langjährige Steuerzahler, die mit 50 Ihren Job verloren und ihr Erspartes aufgebraucht haben. Die finden keinen neuen Job, weil Herr Westerwelle dafür sorgt, dass es keinen flächendeckenden Mindestlohn, dafür aber Minijobber und Subunternehmer, die nur Dumpinglöhne zahlen, gibt.

Vielleicht sollte Herr Westerwelle mal als Anwalt ein paar Fälle aus dem SGB II bearbeiten, bevor er darüber redet.

“Kinder sind keine kleinen Erwachsenen.”

RA Welter am Mittwoch, 10. Februar 2010

Diese Erkenntnis findet sich wörtlich in Randnummer 191 des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09) zum SGB II (=Hartz IV). Das leuchtet ein. Drei Regierungskoalitionen haben dies leider nicht gemerkt und brauchen eine entsprechende Belehrung vom Bundesverfassungsgericht. Das leuchtet nicht ein.

Noch ein Zitat: “… der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen.” (Randnummer 135)

Ausgehungert – Teil 2

RA Welter am Dienstag, 09. Februar 2010

Es sprach eine sechsköpfige Familie bei mir vor, die auch Leistungen nach dem (verfassungswidrigen) SGB II erhalten sollte. Seit Dezember ist dies nicht mehr der Fall. Vorher waren die Leistungen des Vaters seit Oktober abgesenkt worden. Daraufhin fragte man sich, wie die Familie wohl von so wenig Geld leben kann. Man hat sich also verdächtig gemacht, indem man einfach nicht verhungert ist. Also hat das Hartzamt ab Dezember gar nichts mehr ausgezahlt. Es geht ja auch ohne Geld.

Ausgehungert!

RA Welter am Freitag, 22. Januar 2010

Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) soll einen gegenwärtigen Sozialhilfebedarf decken. Soweit der Grundsatz.

Hier die Praxis:

Ein Kleinunternehmer mit Frau und zwei Kindern erhält ergänzende Leistungen, da sein Unternehmen nicht genug abwirft um die Familie zu ernähren. Man hat ihm mit Bescheid Leistungen für ein halbes Jahr bewilligt aber nicht ausgezahlt. Bewilligungszeitraum war das erste Halbjahr 2008. Im März 2009 suchte man einen Anwalt auf und es wurde sofort eine Leistungsklage auf Zahlung der bewilligten Leistungen erhoben.

Am 12.1.2010 schreibt die ARGE an das Sozialgericht:

“… Die Rücksprache mit der zuständigen Leistungsabteilung ist inzwischen erfolgt. … Die Zahlung dürfte in den nächsten Tagen auf dem Konto des Klägers eingehen. Die Klage dürfte sich erledigt haben. …”

Der war ja mal schnell erledigt, der Rechtsstreit, nicht der Kläger. Der Kläger und seine Familie sind nämlich gar nicht verhungert.

IM Arbeitsvermittler

RA Welter am Mittwoch, 20. Januar 2010

Ein Mandant wurde von der Arbeitslosigkeitsverwaltung zu einem Unternehmensberater geschickt, weil er sich selbstständig machen will. Dieser Unternehmensberater verlangte einen Fingerabdruck, um sicher zu sein, dass der Mandant auch der ist, den das Arbeitsamt geschickt hat. Wer weiß, wo der Fingerabdruck überall gespeichert wird?

Wenn das Arbeitsamt mangels eigener Sachkunde Hilfe in der freien Wirtschaft sucht, ist das grundsätzlich zu begrüßen. Wenn diese Berater aber als informationsbeschaffende Außendienstmitarbeiter missbraucht werden, geht das einen bedenklichen Schritt zu weit. 

Immerhin mußte der Mandant beim nächsten Termin keinen Fingerabdruck mehr abgeben. Vielleicht haben sich ja mal ein paar Bürger beschwert.  Da lobe ich mir den Nacktscanner, wo ich wenigstens weiß was der andere sieht und was er damit anfangen kann.