In einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren trägt die ARGE vor, dass die Antragstellerin Beweise vereitelt hat, weil sie ihre intimen Mitteilungen an ihre Mitbewohner bei “wer-kennt-wen.de” gelöscht hat. Die Stasi hätte das Löschen verbieten können oder rechtzeitig Beweise gesichert.
Außerdem habe die Antragstellerin so wenig Geld vom Konto abgehoben, dass sie davon nicht leben kann. Es waren in einem Monat 380 Euro, also mehr als die Regelleistung. Davon kann man wirklich nicht leben …
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