Respekt. Zunächst wollte man den Anwalt nicht bezahlen, ohne zuvor eine Vollmacht gesehen zu haben. Die Sachbearbeiterin hat wohl noch einmal darüber geschlafen und zahlte nunmehr kurz nach Fertigstellung des schmähenden Blogeintrages aus.
Natürlich war der Anwalt am Vorabend schon unnötig tätig, telefonierte die Mandantin an, stellte die Vollmacht in die WebAkte u.s.w.
Aber für ´ne 1,8 beschwere ich mich nicht weiter und sage einfach: Danke.
p.s.: Die gekürzten 12 EUR Nutzungsausfallentschädigung, weil das Kfz schon 5 Jahre und 4 Monate alt war, habt Ihr Euch dann aber nicht verkneifen können, ne?
Natürlich hätte die Allianz ohne Vorlage der Vollmachtsurkunde im Original nicht leisten müssen (OLG Hamm, 10.03.1978 – 13 W 20/77; OLG Bremen, 22.03.2007 – 3 W 35/06).
Wer das als mit dem Inkasso beauftragter Anwalt nicht weiß und es deshalb versäumt, sich rechtzeitig eine unterschriebene Vollmacht zu besorgen, ist selber schuld, wenn er am Ende etwas rödeln muss (der Gerichtsvollzieher händigt Ihnen ohne Nachweis der Inkassovollmacht doch auch keinen Pfennig der vollstreckten Hauptforderung aus, § 62 Nr. 2 GVGA).
Lieber Torwartgott Lehmann,
leider antworten Sie auf einen Folgepost. Wenn Sie den Vorpost lesen, merken Sie sicher, dass es nicht um den Empfang von Fremdgeldern ging. Ausserdem ging es ausnahmsweise auch nicht darum was die Allianz hätte tun müssen, sondern was in Bezug auf eine schnelle und damit kostengünstige Abwicklung hätte sinvollerweise geschehen müssen (..und letztlich auch geschehen ist). Übrigens hatte ich bisher in 10 Jahren nur einen Gerichtsvollzieher, der eine Geldempfangsvollmacht forderte und das war ausgerechnet bei der Beitreibung einer eigenen Gebührenforderung. Das ist doch fast so kurios wie Ihr Fanbrillenklau beim Auswärtsspiel in Mainz, Sie erinnern sich?